§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines, Schriftform
Für alle Verträge aus dem Dienstleistungsangebot von uns und dem Vertragspartner, nachfolgend Auftraggeber genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen der Geschäftsbedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Schriftform. Erklärt sich der Auftraggeber mit den vorstehenden Bedingungen nicht einverstanden, so hat er schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und uns gegenüber gesondert mitzuteilen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der nachfolgenden Bedingungen anerkannt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt die Anerkenntnis spätestens mit Annahme des Angebotes bzw. mit unserer ersten Lieferung oder Leistung.
§ 2 Angebot, Preise und Vertragsabschluss
(1) Durch uns erstellte Angebote stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Sie sind freibleibend, es sei denn, eine Bindung ist ausdrücklich im Angebot vorgesehen. Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen diese Aufträge unserer ausdrücklichen, schriftlichen Annahme. Eine Vergütung der durch uns erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich in Euro.
(2) Die an uns zu entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung im Einzelfall. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise netto ab Werk ausschließlich Anfahrtskosten, Spesen sowie Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, Spesen und Verpflegungspauschale werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) In den von uns aufgeführten Serviceleistungen sind, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte für eine interne Verwendung, zu Akquise-Zwecken, für die DVD-Pressung (Vervielfältigung) sowie für die Nutzung im Internet enthalten. Die „öffentliche“ Ausstrahlung für TV oder Funk (auch in Auszügen, z. B. für Funk- oder TV-Werbespots) sind im Preis nicht enthalten und werden laut Preisliste gesondert mit dem Auftraggeber abgerechnet.
(4) Wir sind berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils von uns bereits erbrachten Leistungen. Geht der Erstellungszeitraum über drei Monate hinaus, erhöht sich die erste Abschlagszahlung auf 50% der Auftragssumme.
(5) Die an uns erteilten Aufträge werden ordnungsgemäß nach den Wünschen und Angaben des Auftraggebers ausgeführt. Änderungs- und Erweiterungswünsche werden von uns nur dann berücksichtigt, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(6) Die Entwicklung und Präsentation konzeptioneller Vorschläge, Entwürfe, Methoden und Materialien mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber, erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nur gegen Zahlung eines Präsentationshonorars. Sofern schriftlich vereinbart, wird das Präsentationshonorar auf die Vergütung des Auftrags angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Konzepte, Strategien und Arbeiten, verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei uns.
§ 3 Liefer- und Versandabwicklung
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
(2) Fertigstellungstermine, Lieferfristen, Liefertermine und Zeitablaufpläne sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Ist kein Termin bzw. keine Lieferfrist vereinbart, verpflichten wir uns zur schnellstmöglichen Erledigung bzw. Auslieferung. Im Falle einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Geschäftsbereich verlassen hat.
(3) Befinden wir uns mit der zu erbringenden Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind zulässig, es sei denn, der Auftraggeber würde unangemessen benachteiligt.
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstandenen oder noch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(5) Soweit die von uns erstellten Leistungen nicht persönlich abgeholt werden, werden diese per Postpaket versandt. Der versicherte Versand (DHL) erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder gegen Rechnung (zahlbar sofort bar netto Kasse). Der Versand per Einschreiben, Wertpaket oder per Eilboten erfolgt nur auf besonderen Wunsch.
§ 4 Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werks, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Ansprüche wegen verspäteter postalischer oder sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.
§ 5 Mängelgewährleistung, Haftung
(1) Gewährleistungsrechte des Auftraggebers, sofern dieser Kaufmann ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs-gemäß nachgekommen ist. Dies bedeutet, dass die Waren unverzüglich nach Ablieferung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns dabei entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen sind. Programmfehler bei digitalen Medien (z. B. CD-ROM / DVD) sind unvermeidlich. Wir leisten nur dafür Gewähr, dass die digitalen Medien nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung den Auftraggeber unangemessen benachteiligt.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach dessen Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Hierzu sind uns die bemängelten Gegenstände zuzusenden. Bei Vorliegen eines Mangels gehen die Versandkosten zu unseren Lasten.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(4) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(5) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn/Produktionsausfall, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
(6) Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 4 und 5 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von uns entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält. Die Zurücknahme oder Pfändung der Kaufsache durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, solange nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den gegenüber uns entstandenen Ausfall.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug von Skonto bar netto Kasse ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skonto muss schriftlich der Höhe nach vereinbart werden.
(2) Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
§ 8 Eigentums- und Urhebernutzungsrechte
(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Waren (z. B. Konzepte, Methoden, Materialien, digitale Daten, Dateien usw.), behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Waren dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte der von uns bereitgestellten Leistungen, gehen bestimmungsgemäß erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.
(2) Sofern uns der Auftraggeber Unterlagen sowie sonstige Materialien, an denen urheberrechtliche Schutzrechte bestehen können, zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stellt, garantiert der Auftraggeber, dass die übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. der Auftraggeber über die erforderlichen, übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt. Er stellt uns frei von allen etwaigen Ansprüchen Dritter.
§ 9 Korrekturen, Prüfung bei Weiterverwendung
Von uns hergestellte Produkte und Leistungen sind vom Auftraggeber auf Mängel oder Fehler zu überprüfen und freizugeben. Durch uns verschuldete Fehler oder Mängel werden unverzüglich und kostenlos berichtigt. Eventuelle Korrekturen hat der Auftraggeber vor der Weiterverwendung erneut auf Fehler zu überprüfen. Nach Freigabe haften wir nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Die Kosten für vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, die nicht eine Fehlerbeseitigung darstellen, werden dem Auftraggeber berechnet. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftraggeber, die von uns erbrachten Leistungen vor einer Weiterverwendung durch ihn zu überprüfen. Dafür übernehmen wir keinerlei Haftung, obgleich die uns gegenüber freigegebenen Leistungen mit Fehlern oder anderen Mängeln weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Seite verlangt wird.
§ 10 Verwahrung
Wir verwahren die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen unter Beachtung der eigenüblichen Sorgfalt. Wir sind berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu vernichten, es sei denn, der Auftraggeber hat sich bei Übergabe schriftlich die Rücknahme vorbehalten.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Referenznachweise, Eigenwerbung
Wir sind berechtigt, unsere Leistungen für den Auftraggeber für eigene Referenznachweise und Eigenwerbung durch Benennung und Abbildung zu verwenden.
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Geschäftssitz Soest ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitzgericht (z. B. Ausland) zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 14 Salvatorische Klausel / datenschutzrechtliche Hinweise
(1) Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
(2) Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. Anbieterkennzeichnung nach §6 TDG.
Stand: Januar 2011 / Bunse mediaservice, Marion Bunse




